Brandschutz-Planung - B+W Beierlein+Weise Bauplanungsgesellschaft

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Brandschutz-Planung


Brandschutzkonzept

Zusätzlich zu den für jedes Gebäude zu erstellenden Brandschutznachweis ist für öffentliche Gebäude bzw. für Gebäude mit besonderer Wichtigkeit ein Brandschutzkonzept zu erstellen.

Das Brandschutzkonzept bündelt den baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutz. Wir erstellen dieses in enger Zusammenarbeit mit dem Eigentümer / Nutzer und allen beteiligten Organisationen bzw. Behörden.
Das Konzept wird schutzzielorientiert erstellt. Oberstes Ziel ist dabei der Schutz von Gesundheit und Leben. Nachgeordnet schließen sich dann wirtschaftliche Aspekte an.
Vereinfacht ausgedrückt ist das Brandschutzkonzept die Zusammenfassung aufeinander abgestimmter Maßnahmen, die realisiert werden müssen, um Leben zu retten und die zu erwartenden Brandschäden auf ein verantwortungsvolles Maß zu reduzieren.

Gerade im Bereich von Bestandsbauten ist es notwendig, bereits frühzeitig brandschutztechnische Varianten und Lösungen zu untersuchen, um einen sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Kompromiss zu finden. Dies wirkt sich sehr nachhaltig auf die späteren Bau- und Sanierungskosten aus.

Da im Konzept wichtige sicherheitsrelevante Bauteile dargestellt sind, verzichten wir an dieser Stelle auf die Darstellung von Ausschnitten, Plänen oder sonstigen Details.

Selbstverständlich sind wir im persönlichen Gespräch jederzeit bereit, die nachfolgend aufgeführten Referenzobjekte näher zu erläutern bzw. ihnen anhand dieser Unterlagen unseren sehr hohen Qualitätsstandard näher zu bringen.

Referenzobjekte:

Staatliche Regelschule Münchenbernsdorf
Gymnasium „Dr. Konrad Duden" in Schleiz
Gymnasium Pößneck „Am Weißen Turm"
Kindergarten „Kinderland" in Werdau
Neubau 24 WE in Frankfurt / Main
Sowie eine Vielzahl weiterer Wohn- und Geschäftshäuser bis zu 36 WE

Brandschutzordnung

Auf der Grundlage des Brandschutzkonzeptes erstellen wir für die reguläre Nutzung eines Gebäudes die notwendige Brandschutzordnung. Diese besteht aus 3 Teilen.

Teil A
Der Teil A enthält wichtige Verhaltensregeln im Brandfall und wird innerhalb des Gebäudes an mehreren Stellen gut sichtbar aufgehängt. Er richtet sich an alle Menschen, die sich im Gebäude aufhalten.


Teil B
Der Teil B enthält die wichtigsten Regeln z. Bsp.  zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und zur Verhinderung von Bränden bzw. Brand- und Rauchausbreitungen. Er richtet sich an alle Mitarbeiter innerhalb des Gebäudes.


Teil C
Der Teil C regelt die Aufgaben besonderer mit dem Brandschutz betrauter Mitarbeiter.



Brandschutzpläne

Zugehörig zum Brandschutzkonzept werden Übersichtspläne erstellt, in denen alle baulichen Brandschutzanforderungen, wie z. Bsp. Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile, Brandwände, Brand- und Rauchschutztüren… dargestellt werden. Diese Pläne dienen insbesondere den weiteren am Bau beteiligten Planern.

Zur Brandschutzordnung gehören dann die Flucht- und Rettungspläne, der Feuerwehrplan sowie die Feuerwehrübersichtspläne. In diesen Plänen sind alle Informationen, die sowohl für die Flucht der Gebäudenutzer, wie auch für die Rettungskräfte notwendig sind, zu finden.


Explosionsschutzpläne

In besonderen Fällen bzw. sehr häufig im Industriebau sind besondere Explosionsschutzpläne notwendig. Wir erstellen diese mit der Darstellung der Explosionsschutzzonen. Innerhalb dieser Zonen werde im Rahmen gesonderter Fachplanungen besondere Verhaltens- und Arbeitsregeln aufgestellt.


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